Von Kirchenordnungen, von Menschen gemacht, lehrt man diejenigen zu halten, die ohne Sünde gehalten werden können und zu Frieden und guter Ordnung in der Kirche dienen.

(Artikel 16 des Augsburger Bekenntnisses von 1530)

Präsident des Landeskirchenamtes, Dr. Jens Lehmann. Foto: Jens Schulze

Verfassungsänderung2020: Welches Bild einer zukunftsgewandten Kirche scheint aus unserem "Grundgesetz" hervor?

Das kirchliche Recht hat nach evangelischem Verständnis keinen Anteil am Heilsgeschehen. Es ist aber notwendig und hilfreich, um in unserer Kirche in ihrer aktuellen Organisationsform „Frieden und gute Ordnung“ zu gewährleisten. Was schon 1530 im Bekenntnis der lutherischen Kirche grundlegend formuliert wurde, bedeutet heute: Als Rahmen für die Erfüllung unseres kirchlichen Auftrags müssen wir auf verlässliche, ausgewogene und transparente Weise unser Miteinander in der Kirche regeln .

Die Verfassung formuliert dafür die Leitprinzipien. Diesen Auftrag kann sie nur dann erfüllen, wenn sie die Wirklichkeit kirchlichen Lebens abbildet. 50 Jahre nach Inkrafttreten der bestehenden Kirchenverfassung von 1965 hat ein von der Landessynode eingesetzter Sondierungsausschuss, in dem Mitglieder aller kirchenleitenden Organe vertreten waren, diese Frage überprüft und vorgeschlagen, die Verfassung umfassend zu revidieren.

Entstanden ist daraus eine völlig neue Verfassung, die am 16. Mai 2019 von der Landessynode einstimmig beschlossen wurde.

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