(1) 1Die Landessynode verkörpert Einheit und Vielfalt des kirchlichen und gemeindlichen Lebens in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. 2Sie ist zur gemeinsamen Willensbildung in der Landeskirche berufen. 3Sie wirkt darauf hin, dass alle kirchliche Arbeit dem Auftrag der Landeskirche gerecht wird.
(2) 1Die Landessynode erörtert Angelegenheiten des kirchlichen und öffentlichen Lebens sowie theologische Grundsatzfragen. 2Sie kann Anregungen an andere Stellen in der Landeskirche sowie Entschließungen an die Öffentlichkeit oder an öffentliche Stellen richten. 3Sie kann sich mit Kundgebungen, die im Gottesdienst zu verlesen sind, unmittelbar an die Kirchengemeinden wenden. 4Sie kann sich über alle Angelegenheiten der Landeskirche unterrichten lassen, soweit nicht schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen.
(3) 1Die Landessynode wird durch ein Präsidium geleitet. 2Dieses besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und weiteren Mitgliedern.
(4) Die Landesynode bildet zur Vorbereitung ihrer Entscheidungen Ausschüsse.
(5) Die Landessynode hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie beschließt die Kirchengesetze.
- 1Sie beschließt durch Haushaltsgesetz den vom Landeskirchenamt nach Beratung mit dem Landessynodalausschuss aufgestellten Entwurf des Haushaltsplanes der Landeskirche sowie über Art und Höhe der zu seiner Deckung zu erhebenden Kirchensteuern, Umlagen oder sonstigen Abgaben. 2Der Finanzausschuss der Landessynode ist an der Beratung zu beteiligen.
- Sie beschließt im Einvernehmen mit dem Bischofsrat und mit Zustimmung der Landesbischöfin oder des Landesbischofs über Agenden, Gesangbücher, Perikopenordnungen und Katechismen.
- Sie beschließt über Vorlagen, Eingaben und Anträge.
- Sie berät über die ihr vom Landessynodalausschuss, von der Landesbischöfin oder vom Landesbischof und vom Landeskirchenamt vorgelegten Berichte.
- Sie wählt die Landesbischöfin oder den Landesbischof.
- Sie wählt die Mitglieder des Landessynodalausschusses und die von ihr zu bestellenden Mitglieder des Personalausschusses.
- Sie wählt die landeskirchlichen Mitglieder der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland.