Erläuterungen zu Artikel 63
Als Stiftung ist das Missionswerk ein selbständiges Werk und der Landeskirche zugeordnet (vgl. Artikel 18). Durch das Evangelisch-lutherische Missionswerk in Niedersachsen nimmt die Landeskirche gemeinsam mit den Evangelisch-lutherischen Landeskirchen Braunschweig und Schaumburg-Lippe den weltweiten Missionsauftrag und die Vermittlung dieses Auftrages im Inland wahr. Darüber hinaus ist das Missionswerk Träger der Fachhochschule für Interkulturelle Theologie Hermannsburg, die aus dem Hermannsburger Missionsseminar hervorgegangen ist.