Artikel 87 | Inkrafttreten

1Diese Verfassung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. 2Das Nähere wird durch ein Einführungsgesetz geregelt.

Erläuterungen zu Artikel 87

Die neue Kirchenverfassung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt beginnt auch die Amtszeit der 26. Landessynode. Satz 2 verweist auf das Einführungsgesetz, in dem u. a. auch die durch das Inkrafttreten der Verfassung nötigen Änderungen einfacher Kirchengesetze vorzunehmen sind. Der Entwurf des Einführungsgesetzes wurde in der XII. Tagung der 25. Landessynode eingebracht und am 16. Mai 2019 beschlossen.