Artikel 86 | Gesetzliche Regelungen

Das Nähere über die Einnahmen, den Finanzausgleich, die Haushaltsführung sowie die Rechnungslegung und Rechnungsprüfung wird durch Kirchengesetz geregelt.

Erläuterung zu Artikel 86

Artikel 86 verweist zusammenfassend auf die den Abschnitt 3 konkretisierenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auf das Finanzausgleichsgesetz, das Haushaltsgesetz und die Kirchensteuerordnung.